Die Organe der Potsdamer Wohnungsbaugenossenschaft eG sind:
die Vertreterversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand, die die Prämissen der genossenschaftlichen Satzung festlegen, um das Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Unsere Vertreter:
Wer sind unsere Vertreter und welche Funktion haben sie?
Die Vertreterversammlung in der Potsdamer Wohnungsbaugenossenschaft eG tritt an die Stelle der Generalversammlung und setzt sich aus gewählten Vertretern zusammen. Die Vertreter sind Mitglieder der pbg und wurden zuletzt 2020 neu gewählt. Sie nehmen als Vertreter der Genossenschaftsmitglieder deren Interessen in der Vertreterversammlung wahr. Dort werden Beschlüsse über bezeichnete Aktualitäten und Angelegenheiten gefasst, die im Genossenschaftsgesetz und in der pbg-Satzung festgelegt sind. Lesen Sie hier mehr dazu.
Die Kompetenzen der Vertreterversammlung
Beschlussfassungen der Vertreterversammlung
Wahlordnung der pbg für die Wahl der Vertreter
Unser Aufsichtsrat:
Der Aufsichtsrat der Genossenschaft hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu überwachen und zu fördern, insbesondere in Zweck und Ziel der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat der pbg besteht gemäß § 24 der Satzung aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern. Im Rahmen der Vertreterversammlung am 12.06.2019 wurden vier Aufsichtsratsmitglieder gewählt.
Dr. Knut Sandler | Aufsichtsratsvorsitzender |
Martin Jäger | stellv. Aufsichtsratsvorsitzender |
Sandro Wätzig | Aufsichtsratsmitglied |
Jürgen Heyens | Aufsichtsratsmitglied |
Unser Vorstand:
Der Vorstand der pbg besteht aus zwei Personen. Diese müssen Mitglieder der Genossenschaft sein. Der Vorstand leitet die Genossenschaft in Eigenverantwortung. Er hat nur jene Beschränkungen, die in den Gesetzen, der Satzung und den rechtmäßigen Beschlüssen der Organe der Genossenschaft konstituiert sind. Bestellt werden die Mitglieder durch den Aufsichtsrat.
Dipl. Ing. Martin Harsche | Vorstand |
Dipl. Kaufm. Christof Harms-Spentza | Vorstand |
Martin Harsche Christof Harms-Spentza